Absetzung des Vorsitzenden der Sportkommission Skateboard satzungswidrig und damit unwirksam

Presse DRIV vs. SK| Views: 1294

Das Verbandsgericht des DRIV hat die Absetzung des Vorsitzenden der Sportkommission Skateboard für satzungswidrig und damit unwirksam erklärt

Die zwischen der Führung des DRIV und der Skateboardkommission bestehenden inhaltlichen Differenzen führten Anfang des Jahres 2020 zu Auseinandersetzungen, bei denen es nicht mehr um die Sache ging, sondern um die handelnden Personen. Mit dem Beschluss der Absetzung des SK -Vorsitzenden eskalierte die Situation endgültig. Die Klage der SK vor dem Verbandsgericht führte dazu, dass dem SK Vorsitzenden bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens Rechtsschutz gewährt wurde und er im Amt blieb. Jetzt hat das Gericht am 21.8. ein endgültiges Urteil gesprochen:

  1. Die Entbindung des Antragstellers 1 (Hans-Jürgen Kuhn) von seiner Funktion als Vorsitzender der Sportkommission Skateboard durch das geschäftsführende Präsidium des Deutschen Rollsport- und Inline Verbandes e.V. vom 11. Februar 2020 war unwirksam.

 

  1. Die Selbsteinsetzung des geschäftsführenden Präsidiums als kommissarische Leitung des Sportkommission Skateboard vom 5. Februar 2020 war unwirksam.

 

  1. Die Entbindung des Antragstellers 1 (Hans-Jürgen Kuhn) von seiner Funktion als Vorsitzender der Sportkommission Skateboard durch das Präsidium des Deutschen Rollsport- und Inline Verbandes e.V. vom 04.04.2020 war unwirksam.

Da sich bereits vor Monaten abzeichnete, dass die Satzung des DRIV derartige Beschlüsse nicht zulässt, hatte der Hauptausschuss des Verbandes dann am 20. Juni beschlossen die Sportkommission als Ganzes aufzulösen. Ob es wieder zu einer Gründung einer Sportkommission Skateboard kommt ist derzeit unklar.

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